CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Land hilft zu wenig bei den Flüchtlingskosten

Heinberg: Hätten wir Regelungen wie zum Beispiel im Saarland oder Bayern, könnten wir unsere Haushaltsberatungen unter anderen Bedingungen führen
Während die Revieroberbürgermeister offensichtlich „Brandbriefe“ nach Berlin versenden und alleine dort den „schwarzen Peter“ in Sachen Flüchtlingskostenübernahme abladen wollen, sieht der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Heinberg vor allem auch das Land NRW in der Pflicht, den Kommunen, stärker als jetzt von der Landesregierung und von der SPD-geführten Landtagsmehrheit beschlossen, finanzielle Unterstützung zu gewähren.
 
Wolfgang Heinberg: „Nordrhein-Westfalen erstattet den Kommunen im Land nach dem aktuellen Beschluss des Landtags lediglich rund 25 Prozent der Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Ich halte das für viel zu wenig! Nicht alles, was der NRW-Landtag am 05.11.14 zum Thema entschieden hat ist falsch, aber es ist aus lokaler Sicht zu wenig! Natürlich muss Berlin angesichts gewachsener Heraus-forderungen vor Ort weiter zusätzliche Anstrengungen unternehmen und dem Grundsatz der Konnexität stärker gerecht werden. Aber das, was die Revier-OB`s jetzt tun, ist nur die Hälfte des Notwendigen, wenn nicht jetzt auch ein „Brandbrief“ nach Düsseldorf geht.“
 
Dass die Forderung nach mehr Landesmitteln zur Finanzierung der Flüchtlingskosten keine Utopie ist, macht die Förderpraxis im Saarland, in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Hier übernimmt das Land jeweils 100 Prozent der Kosten. Wolfgang Heinberg: „Im Vergleich zu anderen Bundesländern stiehlt sich unsere Landesregierung mit einer viel zu niedrig angesetzten Pauschale eindeutig aus ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland etwa erstatten die Landesregierungen den Kommunen 100 Prozent der Kosten. In Baden-Württemberg, das auch mit einer Pauschale arbeitet, ist diese ca. doppelt so hoch wie in NRW. Hätten wir eine Erstattungssituation wie in den genannten Bundesländern, dann würden z.B. auch Haushaltsberatungen in Gelsenkirchen unter anderen Vorzeichen laufen können.“