CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Neues Finanzamt und neues Justizzentrum dürfen keine Leerstände nach sich ziehen

Heinberg: Folgenutzung für Landmarken jetzt klären
Schon in der ersten Jahreshälfte 2015 soll der Bezug des neuen Finanzamtes Gelsenkirchen an der Ludwig-Erhard-Straße erfolgen. Im Jahr 2016 ist dann mit der Fertigstellung des neuen Justizzentrums in Ückendorf zu rechnen.
 
Diese Fakten sind es, die die CDU-Ratsfraktion mehr und mehr beunruhigen, weil bis zum heutigen Tag keine belastbaren Erkenntnisse darüber vorliegen, wie es mit den dann freigezogenen Immobilien weitergehen soll und weitergehen kann. „Das Finanzamt in Buer, das Finanzamt und das Arbeitsgericht im Stadtsüden sind stadtbildprägende und unter Denkmalschutz stehende Landmarken. Für uns stellt sich die dringende Frage, wie unter Vermeidung von Leerständen mit all seinen bekannten negativen Begleiterscheinungen eine möglichst fließende Anschlussnutzung erfolgen kann. Auch für das Amtsgericht im Süden gibt es keine Lösung“, erklärt Wolfgang Heinberg Fraktionsvorsitzender der CDU.
 
Seit der Beschlussfassung über die Neuorganisation des Finanzamts- und des Gerichtsstandortes hat die CDU das Thema immer wieder aufgegriffen, aber nur für den Amtsgerichtsstandort Buer gibt es jetzt konkrete Vorschläge für eine Nachfolgenutzung. So soll ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorgesehen ist eine Bebauung der Fläche des Amtsgerichtes mit Mehrfamilienhäusern, die sich in ihrer Konzeption an dem benachbarten “Wohnpark am Goldberg“ orientiert. Die erforderlichen Beschlüsse sollen noch in diesem Jahr gefasst werden.
 
„Wir erwarten ein Gesamtkonzept zur Folgenutzung sämtlicher freiwerdender Gebäude. Abwarten und Tee trinken ist uns zu wenig. Ich habe jetzt in einem Brief an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW um einen Meinungsaustausch gebeten und zu einer unserer Fraktionssitzungen eingeladen. Schließlich muss dem BLB daran gelegen sein, den Prozess der Zusammenlegung der Behördenstandorte konstruktiv und verantwortungsbewusst zu Ende zu begleiten“, stellt Heinberg fest.
 
Zu den Kunden der Niederlassung Münster des BLB gehört unter anderem auch die Westfälische Hochschule in GE. So stellt sich für Wolfgang Heinberg die Frage, ob es nicht möglich werden kann, Niederlassungen der Westfälischen Hochschule in die Innenstadt zu verlagern. Heinberg: „Zweigstellen der Westfälischen Fachhochschule nach Buer oder an die Zeppelinallee zu holen hat aus unserer Sicht mindestens einen doppelten Reiz. Einerseits könnte zumindest ein Teil der zu befürchteten Leerstände zeitnah verhindert werden und die Folgenutzung entspräche sicherlich auch unter qualitativen Gesichtspunkten den einzuhaltenden Kriterien. Andererseits ist junges studentisches Leben in der Innenstadt, welches bislang aufgrund der Satellitenlage des Standortes nicht stattfinden kann, unzweifelhaft eine besondere Bereicherung für unsere Stadt. Wir sollten nichts unversucht lassen auch über diese Möglichkeiten nachzudenken und dafür intensiver als bisher zu werben.“