CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

CDU: Weitere Corona-Maßnahmen werden kommen

Oehlert: Ist Gelsenkirchen auf die Bundesnotbremse gut vorbereitet?
Mit der vom Bundestag beschlossenen „Bundesnotbremse“ werden die Corona-Regeln, sofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100 überschreitet, mittels bundeseinheitlicher Maßnahmen weiter ergänzt und neue Verhaltensregeln mit dem Ziel eingeführt, die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Eine dieser Maßnahmen im Rahmen des geänderten Infektionsschutzgesetzes, stellt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr dar. Vor dem Hintergrund der auch in Gelsenkirchen weiter steigenden Inzidenzwerte, wird sich der Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz aus Sicht der CDU-Fraktion kurzfristig damit beschäftigen müssen, inwieweit der Kommunale Ordnungsdienst auf diese neue Lage vorbereitet ist.

Frank-Norbert Oehlert, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz: „Aufgrund der aktuellen Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienste (KOD) fällt die Durchsetzung und die Überwachung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr in den normalen Dienstrahmen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb interessieren uns die derzeitigen Planungen und Überlegungen des zuständigen Vorstandsbereiches zu den anstehenden Herausforderungen in diesem Bereich. Die CDU-Fraktion hofft natürlich, dass auch der KOD eine adäquate Anzahl an Mitarbeitern für eine strikte Durchsetzung der Bundesnotbremse bereitstellen kann. Wir danken den engagierten Mitarbeitern bereits jetzt für ihren Einsatz und hoffen sehr, dass sich die zusätzlichen Aufgaben ohne große Friktionen auch realisieren lassen. Vor allem erwarten wir, dass das Rechts- und Ordnungsdezernat für eine gute Umsetzbarkeit des neuen Infektionsschutzgesetzes durch konkrete Handlungsanweisungen an die Mitarbeiter sorgt, damit die nach neuer Rechtslage nicht immer einfach zu beurteilenden Sonderfälle - alleinige Spaziergänge nach 22.00 bis 0.00 Uhr sind erlaubt, jedoch alleiniges Autofahren nach 22.00 Uhr verboten – zweifelsfrei und rechtssicher differenziert werden können.“