CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Gelsenkirchener Handwerker und Betriebe nicht zusätzlich belasten

 CDU fordert: Ordnungsrecht mit Augenmaß
Gemeinsam appellieren der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion sowie Vorsitzende im Ausschuss für Verkehr, Bau und Liegenschaften, Wolfgang Heinberg, und der OB-Kandidat, Malte Stuckmann, an den Ordnungsdienst der Stadt, die zielgerichtete Lösung von Problemsituationen vor Ort mit Augenmaß zu finden.

„In dieser Situation, in der tausende Unternehmen und Betriebe Kurzarbeit anmelden und finanzielle Sicherungsleistungen von Bund und Ländern benötigen, sollte auch der kommunale Ordnungsdienst seine Aufgaben mit Augenmaß wahrnehmen und die Möglichkeit in Betracht ziehen, potentielle Verkehrsverstöße insbesondere im Lieferverkehr durch Ansprachen zu begegnen, statt durch Verwarngelder. Die Sicherstellung der Einhaltung und Kontrolle des Ansammlungsverbots hat oberste Priorität“, so Wolfgang Heinberg.

 „Handwerksunternehmen oder Buchhändler bei erkennbaren Be- oder Entladevorgängen mit einem Verwarngeld zu belegen, statt einer warnenden Ansprache, halte ich in der derzeitigen Lage unserer Stadt und des gesamten Landes für ein falsches (Durchhalte-)signal. Das Ordnungswidrigkeitengesetz gibt ausdrücklich die Möglichkeit einer Verwarnung ohne Verwarngeld. Verwaltung und Ordnungsdienste sollten gerade jetzt erkennen, dass wir nur gemeinsam aus dieser unruhigen See herauskommen“, zeigt OB Kandidat Malte Stuckmann auf.