CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Bedürftigkeitsprüfung ist Ausdruck von Gerechtigkeit

CDU fordert: Grundrente muss zielgenau eingesetzt werden

Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung? Für den Fraktionsvorsitzenden der CDU im Rat der Stadt Gelsenkirchen und langjährigen Sozialpolitiker seiner Partei, Wolfgang Heinberg, und die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Christina Totzeck, ist die Frage klar zu beantworten: „Dass wir in Deutschland, in einem vergleichsweise reichen Land, über Altersarmut reden, ist an sich schon beschämend und für viele Menschen, auch in Gelsenkirchen, kaum zu akzeptieren. Aber: Altersarmut mit der Steuergießkanne zu bekämpfen oder eine Sozialversicherung immer weiter mit fiskalischen Erwartungen zu befrachten, macht aus unserer Sicht keinen Sinn, darum sind wir entschiedene Verfechter der Prüfung der Bedürftigkeit vor einer möglichen Leistung.“

Dass das Thema Grundrente auch in Gelsenkirchen von quantitativer Relevanz ist, machen die Zahlen zum Thema Altersarmut deutlich – fast 5.000 Menschen erhalten die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Aber genau darum und weil es darum gehen muss, verlässliche Rahmenbedingungen für Transferleistungen wie eine Grundrente zu definieren, braucht es, wie Wolfgang Heinberg feststellt, die individuelle Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Leistung der Grundrente. Wolfgang Heinberg: „Die Voraussetzungen dafür, im Alter mit einem gewissen Maß an Sicherheit einen Lebensabend in Würde haben zu können sind höchst unterschiedlich und haben etwas mit individuellen Lebenswegen, persönlicher Leistung, Chancen, Verantwortungsübernahmen, Schicksalsschlägen und Handicaps zu tun.“ „Deshalb“, so Christina Totzeck, „muss gut überlegt und noch besser entschieden werden, wer zum Kreis der Leistungsberechtigten für die Grundrente gehört. Für mich gehören z.B. Alleinerziehende oder pflegende Angehörige mit Lücken in der Erwerbsbiografie unbedingt dazu. Menschen, die z.B. über üppige Kaitalerträge verfügen eher nicht – für mich ist das ein Ausdruck von Gerechtigkeit, der individuelle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten mit berücksichtigt. Deshalb bin ich für eine individuelle und strenge Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für den Bezug einer Grundrente.“

Im Übrigen, und daran erinnern Wolfgang Heinberg und Christina Totzeck gemeinsam, ist eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung Gegenstand des Koalitionsvertrags der CDU/CSU/SPD-Koalition – und das ist gut so, wie die beiden CDU-Mandatsträger feststellen: „Wir brauchen sozialpolitische Beschlüsse, die zukunftsorientiert und generationengerecht sind – auch das ist nachhaltige Politik, denn: Das beste Mittel gegen Altersarmut ist Bildung, ein Lohn für Arbeit, der auch im Alter zum Leben reicht und persönliche und berufliche Qualifikation, die individuelle Leistung möglich macht.“