CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Landesregierung setzt deutliches Signal zur Stärkung des Kinderschutzes in Gelsenkirchen

Gute Neuigkeiten für die Kinderschutzambulanz der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH

Die Landesregierung aus CDU und FDP fördert die Kinderschutzambulanz im Jahr 2019 mit 30.000 Euro. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion Gelsenkirchen Christina Totzeck und der CDU-Landtagsabgeordnete Fabian Schrumpf:

Fabian Schrumpf: „Das ist eine tolle Nachricht im neuen Jahr. Die Förderung zeigt klar: Die Landesregierung stärkt den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen – nicht nur mit schönen Worten, sondern ganz konkret. Wir müssen unsere Kinder schützen und ihnen ein Stück weit Halt und Geborgenheit geben, wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind oder zu befürchten ist, dass sie in Zukunft Opfer von Gewalt und Misshandlung werden. Genau das macht die Kinderschutzambulanz des BKB Gelsenkirchen.“

Christina Totzeck: „Auch in Gelsenkirchen gibt es leider immer wieder ganz schlimme und traurige Fälle von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt an Kindern innerhalb und außerhalb der Familie. Kinder und Jugendliche haben ein fundamentales Recht auf ein gewaltfreies Leben und genau das haben die Kinderschutzambulanzen zu ihrem zentralen Anliegen gemacht. Die CDU in Gelsenkirchen freut sich daher sehr, dass die Landesregierung durch die finanzielle Unterstützung ein deutliches Signal setzt!"


Hintergrund:

Kinderschutzambulanzen sind eine unverzichtbare Säule der Gesellschaft, wenn es darum geht, Kindern zu helfen, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind. Die Ambulanzen helfen und beraten beispielsweise in Fragen der Diagnostik, bei der Sicherung von Befunden oder dem Aufzeigen von Handlungsoptionen. Sie stellen eine unverzichtbare und schnelle Hilfe dar, die niedrigschwellig und ortsnah erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund hatte die Landesregierung Kinderschutzambulanzen in ganz Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, sich für eine Förderung der Personalkosten des medizinischen Personals zu bewerben, soweit diese Kosten nicht anderweitig finanziert wurden. Die maximale Fördersumme betrug dabei bis zu 30.000 Euro pro Ambulanz.