CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

CDU macht ergänzende Vorschläge für den Einsatz von Videokameras zur Kriminalitätsbekämpfung

Heinberg: Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt und Polizei muss auch kommunale Mitgestaltungsmöglichkeiten in Sachen Videoschutz ermöglichen
„Wenn Ordnungspartnerschaft mehr ist als Austausch, dann hat die Stadt grundsätzlich auch mittelbare Möglichkeiten ihre Vorstellungen in die laufende Sicherheitsplanung der Polizei für die Stadt einzubringen. Ich erwarte, dass in solchen Gesprächen auch die Lageerörterung allgemein und die Präventionsplanung perspektivisch eine Rolle spielen. Und dann sind wir auch beim Thema, ob und wo Videokameras auf öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen zu installieren sind," so kommentiert Wolfgang Heinberg Fraktionsvorsitzender der CDU die Einlassungen der Verwaltung zum Thema Videoschutz und formuliert aus seiner Sicht begründete Zweifel, dass die Verwaltung keine Mitgestaltungsmöglichkeiten hat, auch beim Thema Videoschutz für mehr Sicherheit in der Stadt zu sorgen. Heinberg: „Einerseits bekräftigen und zelebrieren Oberbürgermeister und Polizeipräsidentin die Ordnungspartnerschaft als ganz enge und intensive Kooperation zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch gemeinsame Einsätze von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst, wie zuletzt an der Bochumer Straße. Andererseits soll es nicht möglich sein, dass der Oberbürgermeister belastbare und überprüfbare Hinweise gibt, an welchen Orten in der Stadt aus Sicht der Verwaltung Problembereiche existieren, um diese gegebenenfalls auch mittels Videoschutz in Zukunft zu verhindern? Das glaube ich so nicht.“ Die CDU-Fraktion sieht sich durch die überwiegenden zustimmenden Stimmen der Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener in Sachen Videoschutz klar bestärkt und schlägt zu den bisher bekannt gewordenen potentiellen Einsatzorten vor, auch den ZOB und den Goldbergplatz in Buer miteinzubeziehen. „Wer sich rechtskonform verhält, und das tut die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, wird kaum oder wenige Vorbehalte gegen diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme haben. Für uns steht fest: Der Ausbau des Videoschutzes als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist ein Bestandteil eines neuen und zeitgemäßen kommunalen Sicherheitskonzeptes“, so Heinberg abschließend.