CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Rede des Stadtverordneten Alfred Brosch zum Flüchtlingskonzept in der Ratssitzung am 26.11.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion hat bislang alle erforderlichen kommunalen Maßnahmenmitgetragen, um die zunächst humanitäre Versorgung der Zuwanderer sicherzustellen. Mit dem nun zur Beschlussfassung stehenden Handlungskonzept gehen wir einen weiteren Schritt, uns auf Rahmenbedingungen zu verständigen, die es zum Ziel haben, insbesondere den „Schutzsuchenden mit einer Bleibeperspektive“ die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie alsbald befähigen möge, dass sie sich nicht nur in der völlig neuen Umgebung zurechtzufinden, sondern in ihrer neuen Heimat auch die gesellschaftliche Partizipation erlangen. Und das, obwohl die Verschiedenheit der Zugewanderten fast nicht größer sein kann. Mit Blick auf die Altersverteilung ist festzustellen, dass ca. 55 % der Zuwanderer jünger als 25 Jahre sind. Dieser Sachverhalt ist bezogen auf die Nachhaltigkeit ein weitreichender Vorteil, aber erfordert für die Wissens- und Wertevermittlung des enormen Bedarfes eine Logistik und Kapazitäten von zumindest bislang nicht vergleichbarem Ausmaß. Vor diesem Hintergrund versteht sich von selbst, dass dieser Prozess nur gelingen kann, wenn er als Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft verstanden wird. Und da ist es gut, dass GE hier nicht bei Null startet. Allein für die Vielzahl der Prozessbeteiligten (u.a. Initiativen, Kirchengemeinden, Verbände, Institutionen und Einzelpersonen) braucht es eine klare Navigation und dafür ist dieses Konzept ein Leitfaden. Und da ist es gut, dass ein solches Konzept nicht direkt in den laufenden Beratungsprozess eingespielt wird sondern wir uns auch die gebotene Zeit dafür nehmen uns mit den Inhalten vertraut zu machen. Das ist auch dann ein begründetes Verfahren, auch wenn es nicht zu seitenweisen Änderungen kommt. Deshalb war es CDU-Position und nach unserer Meinung auch unverzichtbar, dass dieses Konzept in allen politischen Gremien, auch in den Bezirksvertretungen, zur Beratung stand. Allein die Ausführungen zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen helfen allen örtlichen Akteuren, den oftmals von Stimmungsmachern gerne falsch dargestellten Sachverhalten entgegenzutreten. Und das gilt auch für die Abgrenzung des Konzeptes bei Zuzug aus „Süd-/Ost Europa“. Da müssen wir genau differenzieren. Der beabsichtigte und zwingend erforderliche Umsetzungserfolg wird von mindestens drei wesentlichen Faktoren abhängen, von 1. den Grundsätzen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung jedoch entscheidend von Bildung, Integration, Alphabetisierung, KiTa-Betreuung, Einbindung in das Schulsystem, Jugendarbeit und Jugendhilfe, Arbeit und Ausbildung oder Gesundheit. 2. der Bereitschaft und Motivation bis hinein in die Bürgerschaft, bei diesem Prozess nicht nur Langstrecke, sondern wiederholt auch Marathon zu laufen. 3. der Finanzausstattung, die hier vor Ort ankommen muss! Das alles erfordert ein „sensibles Controlling“, das Anforderungen und deren Wirksamkeit zum Nachjustieren der Handlungen zeitnah begleitet. Dazu gehört, dass in den Fällen, wo nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel die Rückführung steht, auch Kommune und Land konsequent handeln. Auch hier bedarf es der Transparenz. Ob hierzu das reine Berichterstatten in den dafür vorgesehenen Ausschüssen ausreicht oder bei dieser komplexen und anspruchsvollen Thematik auch andere Formen der Beteiligung von Politik erforderlich ist bleibt abzuwarten.