CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Einzelhandelskonzept setzt sich nicht mit dem Problem der “Trödelmärkte“ auseinander

Wöll: Es kann und darf nicht sein, dass der Eindruck entsteht, an Wochenenden sei in Gelsenkirchen rechtsfreier Raum
Am 25. Juni hat sich der Rat der Stadt erstmals mit der Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts befasst. Die CDU-Ratsfraktion hat daraufhin in einem Brief an Stadtbaurat Martin Harter im Rahmen einer Stellungnahme u. a. auch darauf hingewiesen, dass das fortzuschreibende Einzelhandelskonzept keine Ausführungen zu den sogenannten Trödelmärkten an der Trabrennbahn und der Willy-Brandt-Allee macht. Werner Wöll, Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss: „Beiden Märkten gemeinsam ist der hohe Anteil an neuen beziehungsweise neuwertigen Waren und an Lebensmitteln, die mit dem eigentlichen Begriff des Trödelmarktes nicht viel zu tun haben. Auch wenn dies ggf. nach der Gewerbeordnung nicht zu verhindern ist, muss über andere Maßnahmen nachgedacht werden, die annähernd die gleichen ”Spielregeln” für Trödelmarktbeschicker und traditionellen Einzelhandel zum Ergebnis haben. Es muss doch nachdenklich stimmen, wenn bekanntermaßen Waren zu niedrigeren Endpreisen auf diesen Märkten angeboten werden, als Einzelhändler überhaupt in der Lage sind, diese Waren zu beziehen oder wenn gerade bei tierischen Lebensmitteln nicht die gleichen Hygienevorschriften überwacht werden, wie in Ladengeschäften. Wo bleibt da der Verbraucherschutz? Hierauf geht das vorliegende Einzelhandelskonzept bislang überhaupt nicht ein.“ Die CDU-Fraktion erwartet, dass die Verwaltung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Einfluss auf die Vermieter der privaten Flächen sowie auf die Veranstalter selbst nimmt, um mit diesen das Warenangebot abzustimmen. Wenn dies nicht fruchtet, müssen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Dies nicht nur ämterübergreifend bei der Stadtverwaltung, sondern auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie zum Beispiel Polizei, Zoll, Finanz- und Arbeitsverwaltung. „Das ganze macht aber nur Sinn, wenn die Kontrollen nicht nur wochentags, sondern gerade auch an den Wochenenden durchgeführt werden. Es kann und darf nicht sein, dass der Eindruck entsteht, an Wochenenden sei in Gelsenkirchen rechtsfreier Raum. Da ist die dünne Personaldecke keine Entschuldigung. Dann müssen die Schwerpunkte eben einmal anders gesetzt werden“, so Werner Wöll weiter.