CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Landschaftsversammlung fordert schnelle Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes

Heinberg: Entlastung muss spätestens 2015 bei den Kommunen ankommen
Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution hat die LWL-Landschaftsversammlung die Bundesregierung aufgefordert, jetzt sehr schnell ein Bundesteilhabegesetz zu beraten und zu verabschieden, damit "spätestens 2015" (Zitat aus der Resolution) die Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe wirksam und spürbar entlastet werden.

Wolfgang Heinberg, Mitglied der LWL-CDU-Fraktion: "Als Kommunalpolitiker bin ich zunächst zufrieden mit dem Koalitionsvertrag, in dem sich CDU, CSU und SPD verpflichtet haben, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Milliarden von der Eingliederungshilfe zu entlasten. Unzufrieden bin ich mit dem jetzt möglicherweise angepeilten Zeitfenster. Erst 2018 oder noch später dieses wichtige Entlastungsvorhaben für die Kommunen umzusetzen, wie jetzt hier und da zu hören ist, ist aber nicht akzeptabel."

In der jetzt verabschiedeten LWL-Resolution wird deutlich die Erwartung formuliert, jetzt schnell zu handeln und das von diesen 5 Milliarden Euro Entlastung der Kommunen durch den Bund ca. 500 Millionen in den Kommunen in Westfalen-Lippe "ankommen". Wolfgang Heinberg: "Das hätte die Folge, dass auch Gelsenkirchen deutlich entlastet würde, denn durch die zusätzlichen Bundesmittel kann die Landschaftsumlage erheblich sinken und jeder Prozentpunkt LWL-Umlage weniger bedeutet rund 4 Millionen Euro Ersparnis im Haushalt unserer Stadt. Und noch eine Forderung: wenn der Bund die Mittel zur Verfügung stellt, dann darf das Land NRW nicht "klebrige Finger" haben und Teile der Entlastungsmittel in den Landeshaushalt vereinnahmen. Die Mittel aus dem Bundesteilhabegesetz müssen vor Ort ankommen. Da gehören sie hin."