CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

CDU beantragt Straßenbenennung nach Martin Luther

Wöll schlägt die Haupterschließungsachse des zur Bebauung vorgesehenen ehemaligen Kinderklinikgeländes vor

Für die kommende Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses am 13.02.2014 hat die CDU-Ratsfraktion beantragt, im Vorfeld des 500. Reformationsjubiläums am 31. Oktober 2017, eine neu anzulegende Straße im Stadtgebiet für eine Namensgebung nach Martin Luther dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen. Werner Wöll, Fraktionsvorsitzender der CDU: „Nach unserer Vorstellung sollte die Verwaltung gemeinsam im Zusammenwirken mit dem Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen / Wattenscheid rechtzeitig mit den Planungen beginnen.“

 

Mit der Straßenbenennung soll das Wirken des Reformators Martin Luther (1483-1546) gewürdigt werden. Die Reformation hat nicht nur das kirchliche Leben sondern auch die Gesellschaft massiv beeinflusst. „Die Menschen entdeckten mit der Reformation zunehmend ihre eigene Persönlichkeit und wurden mündiger gegenüber der Kirche und dem Staat. Freiheitliches Denken wurde geweckt. Die Reformation läutete das Ende der uneingeschränkten Macht der Autoritäten ein“, so steht es auf der Internetseite des Mitteldeutschen Rundfunks zum Hintergrund zu Martin Luthers Reform.

 

„Die Erziehung zum mündigen Bürger ist auch heute noch erklärtermaßen politischer Wille und von daher nicht nur aber auch symbolisch unterstützenswert“, sagt Wöll. Zu Luthers Lebensleistung zählt außerdem die Übersetzung des Neuen Testaments vom Lateinischen in die Deutsche Sprache.

Das Bayerische Landeskabinett hat bereits im Dezember letzten Jahres beschlossen, dass der Reformationstag 2017 einmalig gesetzlicher Feiertag in Bayern werden soll. Auch damit wird unterstrichen, wie groß die Bedeutung das Wirken des Reformators ist. Gelsenkirchen steht es gut zu Gesicht im Rahmen seiner Möglichkeiten ebenfalls eine angemessene Würdigung vorzunehmen. Wöll: „Für eine angemessene Straßenbenennung bietet sich aus unserer Sicht, die Haupterschließungsachse des zur Bebauung vorgesehenen ehemaligen Kinderklinikgeländes an.“