CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Der Standort Uhlenbrockschule muss auch im Falle einer Zusammenlegung mit der Antoniusschule erhalten bleiben

Karl: Wir werden von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden
Die Schulentwicklung im Bereich der Förderschulen in Gelsenkirchen macht der CDU-Ratsfraktion große Sorge. Die rot-grüne Landesregierung hat die Verordnung zur Mindestgröße von Förderschulen geändert, die auch in Gelsenkirchen schulorganisatorische Beschlüsse des Schulträgers notwendig machen. Insofern ist es richtig, dass der Schulträger, also die Stadt Gelsenkirchen, sich rechtzeitig mit den Auswirkungen der neuen Verordnung beschäftigt hat. Markus Karl, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion: „Es ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion unumgänglich, dass die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung zusammengelegt werden. Wichtig ist es, jeden Einzelfall genau unter die Lupe zu nehmen! Kritisch sehen wir die vorgeschlagenen Konsequenzen des Schulträgers und der Schulaufsicht bei einer möglichen Auflösung der Uhlenbrockschule im Stadtnorden. Wir sprechen uns dafür aus, die Uhlenbrockschule am Standort Polsumer Straße 67 zunächst unbefristet als Teilstandort der Antoniusschule weiterzuführen. Die Schließung spätestens zum 01.08.2017 sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht an, da die Schülerzahlen eine Fortführung als Teilstandort ermöglichen. Für die Sitzung des Ausschusses für Bildung am Donnerstag haben wir deshalb beantragt, dass mit der Zusammenlegung der Uhlenbrockschule und der Antoniusschule der Standort Polsumer Straße 67 (Uhlenbrockschule) als Teilstandort der Antoniusschule erhalten bleibt.“